Tierarztpraxis Weimar
Dr. med. vet. Gildo Hille
Dr. med. vet. Jana Spierling
Kontakt
Tierarztpraxis Weimar

Dr. med. vet. Gildo Hille
Dr. med. vet. Jana Spierling
Ettersburger Str. 42
D-99427 Weimar

Tel.: 03643/420823
Fax: 03643/418716

Sprechzeiten*
Mo.-Fr.
11-12 Uhr Akutsprechstunde
15-18 Uhr Terminsprechstunde
Samstag
09-11 Uhr Terminsprechstunde
und nach Vereinbarung

*wir behalten uns vor die Patientenaufnahme 30 Minuten vor Ende der Sprechstunde zu beenden.
 
 
Gebührenordnung
Die Gebührenordnung bildet die Grundlage für die Berechnung.

Tierärzte sind bei der Abrechnung ihrer Leistungen gegenüber den Tierbesitzern an die gültige Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) gebunden.

Am 22.11.2022 trat eine neue, überarbeitete GOT in Kraft. Sie trägt der Entwicklung der Tiermedizin in den letzten Jahrzehnten Rechnung, indem modere Verfahren der Diagnostik und Therapie benannt werden und exakt abrechenbar sind. Die Anhebung der bestehenden Preise spiegelt die allgemeine Preisentwicklung wieder und soll dafür sorgen, dass die immer höher werdenden Ansprüche an die Tierärzteschaft trotz ungünstiger Arbeitsmarktsituation auch in Zukunft erfüllbar bleiben.

Eine Vielzahl möglicher tierärztlicher Arbeiten sind in der GOT mit konkreten Gebühren aufgeführt. Darüber hinaus können Entschädigungen beispielsweise für Dienstfahrten, Entgelte für Arzenei- und Verbrauchsmittel und Auslagen für Porto oder Leistungen Dritter (Labore usw.) geltend gemacht werden.

Grundsätzlich darf es keine Unterschreitung der Einfachen Gebührensätze der GOT geben (für Ausnahmen gelten bestimmte Bedingungen), dem Tierarzt ist es überlassen, seine Abrechnung nach einem höheren Gebührensatz zu erstellen. Eine Überschreitung des Dreifachsatzes (in Bereitschaftszeiten des Vierfachsatzes) bedarf vorheriger Einigung mit dem Tierbesitzer.

Eine Behandlung setzt sich in aller Regel aus mehreren GOT-Positionen zusammen, was sich in der Rechnungslegung wiederspiegelt, sozusagen einem Baukastenprinzip folgend. Zuzüglich aller Leistungen wird die gesetzliche Mehrwertsteuer aufgeschlagen - und vom Tierarzt an die zuständige Finanzkasse abgeführt.

In jedem Falle sollte aber die Abrechnung für den Kunden verständlich und nachvollziehbar sein. An die Form einer schriftlichen Rechnung sind konkrete Anforderungen gestellt.

Fragen zu Ihrer Rechnung richten Sie bitte an die Praxismitarbeiter. Wir sind gerne bereit, Einzelheiten zu erklären.

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